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Unsere Kanzlei
befaßt sich schwerpunktmäßig mit folgenden Rechtsgebieten:
privates Baurecht Unter
privatem Baurecht versteht man insbesondere die Rechtsstreitigkeiten der
am Bau Beteiligten untereinander, also Konflikte zwischen Bauherrn,
Architekten, Handwerkern, Bauträgern und Lieferanten. Ein weiterer
wichtiger Bereich ist die Vertragsgestaltung und die vorbeugende Beratung.
Nicht hierzu zählen etwa Streitigkeiten um Baugenehmigungen und
dergleichen; diese Dinge zählen zum öffentlichen Baurecht.
Wohnungseigentums- und
Immobilienrecht Das Wohnungseigentumsrecht
ist eine Sondermaterie, die aufgrund der Entwicklung der Baugrund- und
Baupreise zunehmend an Bedeutung gewinnt. Hierunter fallen alle
Streitigkeiten, bei denen die Sonderrechtsbeziehungen zwischen
Eigentümern einer Eigentumswohnung, Eigentümergemeinschaften und
Hausverwaltungen eine Rolle spielen. Dies betrifft unter anderem die
Hausgeldabrechnung, die Nutzung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums und
den Unterhalt des Gemeinschaftseigentums, aber auch Dinge wie die
Gewährleistungsansprüche am Gemeinschaftseigentum.
Das Immobilienrecht umfaßt darüber hinaus sachenrechtliche Ansprüche,
wie etwa Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte, aber auch die Betreuung des
Kaufs oder Verkaufs von Immobilien in rechtlicher Hinsicht.
Hierzu zählen auch die Verhandlungen mit Banken und etwaigen
Sicherungsgebern sowie Behörden.
Miet- und Pachtrecht Der
Gegenstand des Miet- und Pachtrechts ist relativ leicht umrissen: Hierzu
gehören die Rechtsbeziehungen zwischen Mietern und Vermietern sowie
Pächtern und Verpächtern. Dies umfaßt die Vertragsgestaltung, die
Übergabe, die Begleitung des auslaufenden Mietverhältnisses und dessen
Beendigung durch Kündigung und ggf. Räumung. Hier bieten wir zusätzlich
die Teilnahme an Wohnungsübergaben mit Erstellung eines entsprechenden
Protokolls an.
Familienrecht Vom
Familienrecht sind insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen Eheleuten
oder Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften untereinander sowie zu
Kindern und Verwandten umfaßt. Diese rechtlichen Beziehungen können
vielfältiger Natur sein; beispielhaft seien das Unterhaltsrecht, das
Sorgerecht, der Umgang und die Vermögensansprüche genannt. Ein großer
Bereich sind Scheidungen und deren Konsequenzen.
Erbrecht Das
Erbrecht regelt die Folgen eines Erbfalls bezüglich des Nachlasses, der
Erben, der Vermächtnisnehmer und der Pflichtteilsberechtigten und anderer
sowie die vielfältigen Ansprüche, die zwischen diesen Personen bestehen.
Ein wichtiger Teil der erbrechtlichen Tätigkeit ist die Beratung im
Bereich der Testamentsgestaltung und sonstigen Nachlaßregelung, wie etwa
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Strafrecht Das
Strafrecht umfaßt in der anwaltlichen Tätigkeit auch das
Ordnungswidrigkeitenrecht, also Bußgeldbescheide, insbesondere
Verkehrsordnungswidrigkeiten. Primär besteht die Tätigkeit in der
Verteidigung der Mandanten in Straf- und Bußgeldsachen, doch gehört
hierzu auch die Opfervertretung etwa im Bereich der Nebenklage. Ferner
fällt hierunter die Strafvollstreckung.
Außerhalb dieser Schwerpunkte decken wir die üblichen eher
unspezifischen Tätigkeiten wie allgemeines Zivilrecht, Forderungseinzug
oder Abwicklung von Verkehrsunfällen, um nur einige zu nennen, selbst ab.
In einigen Sondermaterien können wir zudem die Beratung durch kompetente
und vertrauenswürdige Spezialisten der jeweiligen Rechtsgebiete
vermitteln.
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